Rechnung per E-Mail und E-Rechnung
Nutzen Sie (noch) nicht die Funktion des Rechnungsversands aus BKG per E-Mail, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihnen dieses zeitgemäße und nützliche Feature einspielen können!
Die Funktion ist aber nicht zu verwechseln mit der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2027. Auch E-Rechnungen können aus BKG verschickt werden, dies ist gesetzlich jedoch nur verpflichtend für Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) z.B. für Bildschirmarbeitsplatzbrillen (nicht an Kunden!), nur bei einem Jahresumsatz über 800.000,- € netto und nur bei einem Auftragswert über 250,– €. Bei Bedarf richten wir Ihnen auch diese Funktion gerne ein.
