TSE-Meldung sowie neue TSEs ab 2025

7. April 2025

Die Finanzämter beginnen mittlerweile, eine Meldung Ihrer (von uns bereits seit dem Jahr 2020 eingerichteten) TSE-Kasse zu verlangen. Besonders schnell ist man dort also nicht… Bitte fragen Sie bei Ihrem Steuerberater nach, ob diese Meldepflicht auch Sie betrifft. Ist dies der Fall, so können Sie sich im BKG die einschlägigen Informationen abrufen unter Optionen -> TSE bearbeiten (falls Passwort erforderlich, so ist dies Ihr Statistikpasswort). Auf dem Ausdruck, den Sie auch als PDF speichern können, finden Sie alle für die Meldung relevanten Informationen. Bei „Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung“ – „Bezeichnung“ müssen Sie ggf. die Jahreszahl „2019“ ergänzen.

Ihre TSE ist im Übrigen leider nur 5 Jahre gültig, d.h. bei allen Kunden, bei denen die TSE bereits im Spätsommer 2020 eingerichtet wurde, müssen wir diese dieses Jahr spätestens im September erneuern. Sie müssen die alte TSE dann bei sich archivieren, die neue senden wir Ihnen zu. Bei Bestelleingang Ihrerseits bis zum 30.06.2025 können wir Ihnen dafür noch den alten Preis in Höhe von 320,– € anbieten, danach liegen die Kosten der TSE bei 350,– €. Das ist jeweils ein Komplettpreis, inkl. Einrichtung, zzgl. MwSt.

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