elektronisches Kostenvoranschlagsverfahren auch in der Optik verpflichtend

18. Februar 2020

Ab 01.02.2023 dürfen Sie Kostenvoranschläge an die Krankenkassen auch in der Optik nur noch elektronisch senden. Diese elektronische Übergabe ist in der Akustik bereits seit langem verpflichtender Standard.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie an unserem Zusatzmodul „Übergabe der Krankenkassendaten“ über Egeko an alle Optik-Kostenträger im Gesundheitswesen Interesse haben. Wir können Ihnen hier die Arbeit wesentlich erleichtern.

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